Geschäftsordnung für die Elternvertretung

 

§ 1 Aufgaben

 Der Elternbeirat vertritt die Interessen der Schüler der Musikschule und deren Eltern

  1. Er soll als Kontaktorgan zwischen Elternschaft, Musikschule und Vorstand, insbesondere Anregungen und Ideen von Eltern und Schülern aufgreifen, besprechen und sich für deren Verwirklichung einsetzen. Darüber hinaus soll der Elternbeirat für die Aufgaben und Ziele der Musikschule bei der Elternschaft und bei den Gemeinden eintreten.
  1. Die beiden Vorsitzenden des Elternbeirats sind laut Satzung der Conrad Graf-Musikschule e.V. stimmberechtigte Mitglieder des Vorstandes und können bei Bedarf durch ein Mitglied des Elternbeirates vertreten werden.
  2. Die beiden Vorsitzenden vertreten den Elternbeirat in der Landeselternvertretung der Musikschulen Baden-Württemberg und können bei Bedarf durch ein Mitglied des Elternbeirates vertreten werden.

 

§ 2 Organe

  1. Die Elternversammlung
  2. Der Elternbeirat, bestehend aus:                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     1. Vorsitzenden, 2. Vorsitzenden, Schriftführer und Beisitzer/n

Es ist darauf Wert zu legen, dass im Elternbeirat Eltern aus Riedlingen und den Umlandgemeinden und sämtliche Unterrichtsbereiche der Musikschule vertreten sind.

Dem Elternbeirat steht es frei Arbeitskreise zu bilden, in denen interessierte Eltern mitarbeiten können.  

  

 § 3 Elternversammlung

  1. Mitglieder der Elternversammlung sind alle Eltern und gesetzlichen Vertreter von Schülern der Conrad Graf-Musikschule e.V., der Schulleiter, dessen Stellvertreter, der erste Vorsitzende des Vereins der Conrad Graf-Musikschule e. V. und dessen Stellvertreter.
  2. Die Mitglieder der Elternversammlung wählen aus ihrer Mitte den Elternbeirat für die Dauer von einem Jahr. Bei der Wahl hat jedes erschienene Mitglied eine Stimme. Der Elternbeirat wird mit einfacher Mehrheit gewählt. Eine Stimmübertragung ist nicht möglich.
  3. Die beiden Vorsitzenden des Elternbeirates arbeiten gleichberechtigt zusammen. Sie bereiten die Elternversammlung vor und laden nach Bedarf, jedoch mindestens einmal im Jahr, mit einer Frist von zwei Wochen die Eltern zur Elternversammlung ein. Die Einladung erfolgt unter Angabe der Tagesordnung an die Eltern in Papierform oder als E-Mail und wird in der örtlichen Presse, in den Mitteilungsblättern und auf der Homepage veröffentlicht.
  4. Beschlüsse in der Elternversammlung werden mit einfacher Mehrheit der erschienenen Mitglieder gefasst. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Stimmübertragungen sind nicht zulässig. Für eine Änderung dieser Satzung ist eine 2/3Mehrheit der erschienenen Mitglieder erforderlich.
  5. Beschlüsse werden im Protokoll festgehalten.

 

§ 4 Elternbeirat

  1. Der Elternbeirat wird von den Vorsitzenden mindestens einmal im Jahr mit einer Frist von einer Woche unter Mitteilung der Tagesordnung zu einer Sitzung eingeladen.
  2. Zur Sitzung gehörige Unterlagen werden den Mitgliedern mit der Einladung übersandt.
  3. Die Vorsitzenden des Elternbeirats können zu den Sitzungen und Versammlungen Lehrer und Gäste einladen.
  4. Jede ordnungsgemäß einberufene Sitzung des Elternbeirats ist mit mindestens der Hälfte der Mitglieder beschlussfähig. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst.
  5. Über die Sitzungen des Elternbeirates werden Niederschriften gefertigt, die vom Schriftführer und den Vorsitzenden zu unterzeichnen sind. Die Niederschriften sind in der Conrad Graf-Musikschule e.V. vom Elternbeirat, der Schulleitung und dem Vorstand einsehbar.
  6. Scheidet einer der beiden Elternbeiratsvorsitzenden vor Ablauf der Amtszeit aus seinem Amt aus, können die Mitglieder des Elternbeirats aus Ihrer Mitte heraus einen neuen Vorsitzenden wählen. Stellt sich für dieses Amt niemand zur Verfügung, kann der verbleibende Vorsitzende das Amt bis zum Ablauf seiner Amtszeit alleine fortführen oder Neuwahlen anberaumen.

 

§ 5 Information

Die Leitung der Musikschule soll den Elternbeirat stets so umfassend und rechtzeitig über die ihn betreffenden Angelegenheiten der Musikschule unterrichten, dass er seine Aufgaben sinnvoll erfüllen kann. Auch der Elternbeirat soll die Schulleitung über etwaige Angelegenheiten möglichst frühzeitig unterrichten.

 

§ 6 Verwaltungsaufgaben

Die Musikschule übernimmt die Verwaltungsaufgaben des Elternbeirats.

 

§ 7 Schlussbestimmung

Die Satzung wurde in dieser Fassung am 19.07.2016 von der Elternversammlung einstimmig angenommen.

Die Satzung ist allen gesetzlichen Vertretern von Schülern der Conrad Graf- Musikschule e.V. mit der Aufnahme in die Schule durch Einsichtnahme über das Büro oder über die Homepage zur Kenntnis zu geben.

 

gezeichnet

Chantal Maichel, Werner Blank, Otto Langlois, Reinhold Gruber, Ulrike Fetsch, Waltraud Wolf